Neues im Scheidungsfolgen- und Umgangsrecht in England und Wales – oder Altbekanntes im neuen Gewand?


    
FamRZ 2015, 1547 (Heft 18)
NeuesimScheidungsfolgen- undUmgangsrechtinEnglandundWalesoderAltbekanntesimneuenGewand?
Von Dr. Dr. Jens M. Scherpe, und Dr. Brian Sloan, Cambridge
Länderberichte
Von Dr. Dr. Jens M.Scherpe, und Dr. BrianSloan, Cambridge
NeuesimScheidungsfolgen- undUmgangsrechtinEnglandundWalesoderAltbekanntesimneuenGewand?
I. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ auch nach der Scheidung

Bekanntermaßen kennt das Recht von England und Wales weder ein Ehegüterrecht im eigentlichen Sinne noch ein Verbundverfahren für Scheidung und Scheidungsfolgen.1 Letztere  die sogenannte financial provision (oft noch als ancillary relief bezeichnet)  stehen zur Gänze im Ermessen des erkennenden Gerichts wenn es denn überhaupt angerufen wird. Auch inEngland und Wales werden nämlich in den allermeisten Fällen FamRZ 2015, 1548die Scheidungsfolgen von den Parteien außergerichtlich geregelt, teils mit und teils ohne anwaltliche Beratung. Da die Ehescheidung als solche zudem auch ohne Regelung der Scheidungsfolgen erfolgen kann (und das in der Praxis sogar äußerst häufig der Fall ist), sind in vielen Fällen die Scheidungsfolgen sogar nur informell vereinbart oder aber einfachvertraglich zwischen den Parteien festgelegt; Letzteres oft dann mit Hilfe anwaltlicher Beratung. Zwar raten Anwälte im Regelfall dazu, die getroffene Vereinbarung dann dem Gericht zwecks Erlasses eines sogenannten consent order vorzulegen. Geschieht dies, so erlässt das Gericht nach eher oberflächlicher Prüfung und im Vertrauen auf die ausreichende anwaltliche Beratung der Parteien einen die Vereinbarungen widerspiegelnden order, sofern das Ergebnis im Rahmen dessen ist, was das Gericht aus eigenem Ermessen hätte entscheiden können, und/oder der Inhalt wesentlichen Prinzipien des englischen Rechts2 nicht widerspricht. Ein consent order hat dann dieselbe Rechtskraft wie ein „normaler“ order, ist vollstreckbar und es gelten dieselben begrenzten Möglichkeiten hinsichtlich Rechtsmitteln gegen diesen order; ein appeal out of time ist nur in sehr extremen Umständen möglich.3 Ein consent order verschafft den Parteien also ein deutliches Mehr an Rechtssicherheit. Dennoch haben aber bislang aus vielerlei (und nicht zuletzt Kosten-)Gründen viele Scheidungspaare davon abgesehen, einen solchen order zu beantragen. Letzteres dürfte sich nach der Entscheidung des United Kingdom Supreme CourtinVince v. Wyatt4 voraussichtlich ändern, und kein beratender Anwalt wird es, schon aus Haftungsgründen, nunmehr unterlassen, sehr nachhaltig auf einen consent order zu drängen.

Zum  eher ungewöhnlichen  Fall: Frau Wyatt und Herr Vince heirateten im Jahre 1981. Der Lebenswandel des Paares zu diesem Zeitpunkt kann wohl am besten als „Hippie-Nomadentum“ beschrieben werden.5 Frau Wyatt hatte bereits eine Tochter, Emily, mit einem anderen Mann. Die einzige regelmäßige Einnahmequelle des Paares waren staatliche Sozialleistungen. Nach der Geburt der gemeinsamen Tochter Dane (die heute 31 Jahre alt ist und bei Herrn Vince lebt), trennten sich die Eltern rund zwei Jahre nach der Eheschließung. Zu einer formellen Scheidung kam es freilich erst im Jahr 1992. Zu diesem Zeitpunkt hätte unstreitig Herr Vince Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern Dane und auch Emily6 gehabt, es kam aber nur zu einem rein nominellen child maintenance order und Zahlungen waren zunächst nicht geflossen.7 Ebenso wäre ein Anspruch auf Klärung der finanziellen Scheidungsfolgen generell (financial provision) möglich gewesen.8 Angesichts der finanziellen Situation und des Lebenswandels des Paares wären solche Ansprüche allerdings vermutlich eher theoretischer Natur gewesen und ohne Aussicht auf tatsächlichen Erfolg. Frau Wyatt hatte in der Folge noch zwei weitere Kinder mit einem neuen Partner.

Im Jahr 2011, fast zwei Jahrzehnte nach der Scheidung, klagte Frau Wyatt schließlich auf financial provision. Ihr Gesundheitszustand sowie ihre Gesamtlebensumstände waren (und sind) prekär. Herr Vince hingegen hatte mittlerweile einen außergewöhnlichen geschäftlichen Erfolg: Mit seinem lange nach der Trennung bzw. Ehescheidung gegründeten Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien hatte er großen geschäftlichen Erfolg und verfügte im Jahr 2015 über ein Gesamtvermögen von mindestens 57 Millionen Pfund.9 Es war unstreitig, dass Herrn Vinces finanzielle Situation es ihm bis zu den letzten Jahren vor Danes Volljährigkeit unmöglich machte, Unterhalt für die Kinder zu leisten. Ebenso unbestritten war die Tatsache, dass für einen Zeitraum von 14 Jahren, in denen ihr der erstaunliche Reichtum von Herrn Vince bekannt geworden war, Mrs Wyatt keinerlei Anstalten gemacht hatte, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

In ihrer Klageschrift verwies sie nunmehr darauf, (1) dass sie während und nach der Ehe wegen der Kindesbetreuung erhebliche berufliche und finanzielle Nachteile erlitten habe, (2) dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen und sonstigen persönlichen Umstände nur eine sehr begrenzte Erwerbsfähigkeit habe, und (3) dass sie die Kinder nach der Ehe alleine und in relativer Armut großgezogen habe (auch wenn sie zugestand, dass sowohl Emily als auch Dane Zeit bei und mit Herrn Vince verbracht hätten). Sie beantragte daher, Herrn Vince zur Zahlung von Unterhalt bis an ihr Lebensende bzw. zu einer Pauschalzahlung von 1,9 Millionen Pfund zu verurteilen. Herr Vince argumentierte hingegen u. a., dass Frau Wyatt ihre Ansprüche dadurch verwirkt habe, dass sie sie trotz ungefährer Kenntnis seiner Vermögensumstände für einen solch langen Zeitraum nicht geltend gemacht habe. Der Supreme Court (anders als der Court of Ap-FamRZ 2015, 1549peal)10 befand, dass es nicht ausgeschlossen werden könne, dass Frau Wyatt dem Grunde nach Ansprüche auf financial provision zustünden, und verwies den Fall zur Sachentscheidung an den High Court zurück.

Die Medien, insbesondere die Boulevardpresse, berichteten über die Entscheidung als unerwartete Sensation, doch im Kern ist sie nichts anderes als die einfache Entscheidung, dass Ansprüche auf financial provision nicht durch Nichtgeltendmachung zur Gänze verwirkt werden können. Aber Lord Wilson ließ für den Supreme Court keinerlei Zweifel daran, dass der konkrete Inhalt des Anspruches nicht Gegenstand der Entscheidung war. Er ließ es sich aber nicht nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die von Frau Wyatt eingeklagte Summe absolut unrealistisch sei (out of the question, Paragraph 33) und dass sie zudem vor nicht unerheblichen Beweisschwierigkeiten stünde. Zu berücksichtigen seien insbesondere: die kurze Dauer der Ehe; die Tatsache, dass Herr Vince erst mehr als 13 Jahre nach der Scheidung begann, sein Vermögen zu erarbeiten, und dass sie hierzu überhaupt nichts beigetragen hätte; und dass der Lebensstandard während der Ehe  nach dem Gesetz11 eines der zu berücksichtigenden Kriterien  kaum hätte niedriger sein können.12 Es sei eben nicht Ziel des englischen Rechts, dass reiche (Ex-)Ehepartner unter allen Umständen für ihre geschiedenen Ehepartner aufkommen müssten.13 Aber, und das ist letztlich der Kern der Entscheidung, aufgrund der „Natur der Ehe“ gäbe es für das Einklagen von financial provision keinerlei Zeitbegrenzung; hätte nämlich Frau Wyatt zum Zeitpunkt der Scheidung erfolgreich solche Ansprüche erhoben, so würde angesichts der Umstände Herr Vince wohl auch heute noch Unterhaltsleistungen erbringen müssen.

Zwar zeigte sich Lord Wilson skeptisch, dass es Frau Wyatt gelingen könne, relevante ehebedingte Nachteile (relationship generated needs)14 nachzuweisen, hingegen stünden ihre Aussichten hinsichtlich der von ihr zum Wohl der Familie und insbesondere der Kinder erbrachten Leistungen deutlich besser.15Lord Wilson stellte weiter fest, dass die Verzögerung der Geltendmachung einerseits und die erbrachten Familienleistungen andererseits das Ermessen des Gerichtes in diametral entgegengesetzte Richtungen leiteten, dennoch aber ein Anspruch dem Grunde nach nicht ausgeschlossen werden könne; er wäre daher nicht überrascht, wenn es zu einem Urteil käme, das Frau Wyatt eine moderate Summe zum Erwerb eines Hauses für sich und ihre Kinder zuspräche.16

Die Fallkonstellation inVince v. Wyatt war ungewöhnlich, das Prinzip der Entscheidung hingegen klar: Ansprüche auf financial provision verjähren nicht, da die Ehe  im Prinzip  eine lebenslange Verpflichtung mit sich bringt, auch wenn der Inhalt dieser Verpflichtung grundsätzlich durch die Umstände während der Ehe einschließlich deren Dauer definiert werde. Daher ist es bei Scheidung inEngland und Wales nunmehr dringlichst anzuraten, stets eine Entscheidung zu den finanziellen Scheidungsfolgen durch das Gericht zu suchen. Sollten sich die Parteien einig sein, so kann  und sollte  dies durch einen consent order erfolgen. Aber ohne eine Gerichtsentscheidung, also insbesondere auch bei einer rein „privaten“ Einigung der Parteien, kann es nach Vince v. Wyatt nicht ausgeschlossen werden, dass eine der Parteien zu einem späteren (oder sehr späten) Zeitpunkt noch Ansprüche gerichtlich geltend zu machen versucht.17

Bei genauer Betrachtung ist die Entscheidung weder sensationell noch hat sie das geltende Recht maßgeblich verändert. Sie hat aber sehr wohl vor Augen geführt  vermutlich durchaus zur Freude der Anwaltschaft , dass es letztlich ohne den Gang vor Gericht keine Rechtssicherheit hinsichtlich der finanziellen Folgen einer Scheidung geben kann. Angesichts der jüngsten radikalen Reduzierung der Beratungs-/Gerichtskostenhilfe (legal aid), die wohl am besten als nahezu vollständige Streichung von legal aid für Familiensachen beschrieben werden muss,18 ist dies zweifelsohne eine zusätzliche Belastung im Scheidungsfall.

II. Die neue gesetzliche Vermutung zum „parental involvement“ viel Lärm um nichts?

Durch den Children and Families Act 2014 wurde neben den schon in der FamRZ beschriebenen Änderungen19 mit dem welfare principle auch eines der grundlegenden Prinzipien des englischen Kindschaftsrechts  zumindest nominell  geändert, wohl auf Druck von Lobbygruppierungen (insbesondere sog. father's rights groups) und erstaunlicherweise entgegen den Empfehlungen der Family Justice Review.20

Das welfare principle findet sich in section 1(1) des Children Act 1989 und legt fest, dass das Kindeswohl sämtliche Entscheidungen des Gerichtes hinsichtlich von Kindern zu leiten habe.21 Hierzu nannte das Gesetz bislang in den subsections 2–5 eine Reihe von Kriterien. Durch die Gesetzesänderungen wurden neue Bestimmungen eingefügt, die die ermessensleitenden Kriterien ergänzen sollen. In section 1(2A) findet sich nunmehr eine gesetzliche Vermutung, dass eine Mitwirkung/Beteiligung (involvement) eines Elternteils am Leben des Kindes dessen Wohl fördert, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird (that the involvement of that parent in the life of the child concerned will further the child's welfare). Diese Vermutung gilt nach section 1(6)(a) dann, wenn ein involvement möglich ist, ohne dass das Kind dem FamRZ 2015, 1550Risiko ausgesetzt wird, einen harm (Schaden oder Nachteil) zu erleiden. Diese Bedingung gilt nach section 1(6)(b) dann als erfüllt, wenn keine Beweise vorliegen, dass das Kind unabhängig von der Art des involvement einen solchen harm erleiden würde. Die Vermutung in section 1(2A) wird ihrerseits aber im Grunde durch die ebenfalls neu eingefügte Definition von involvementin section 1(2B) nahezu völlig ausgehöhlt. Involvement sei nämlich Mitwirkung/Beteiligung auf irgendeine Weise, direkt oder indirekt (involvement of some kind, either direct or indirect) und ausdrücklich ohne eine konkrete Zuteilung der Zeit des Kindes mit einem Elternteil (but not any particular division of the child's time).22 Insofern stellt letztgenannte Vorschrift unmissverständlich klar, dass  entgegen einer weitläufig (hauptsächlich von Interessenvertretern) verbreiteten Ansicht  die Gesetzesänderung eben gerade keine Vermutung für ein Wechselmodell (shared parenting) einführt.23 Dass durch eine Gesetzesänderung ein solcher Eindruck erweckt würde, war einer der wesentlichen Gründe, warum die Family Justice Review eine entsprechende Reform abgelehnt hatte,24 u. a. mit Verweis auf die einschlägigen Ergebnisse von australischen empirischen Untersuchungen über die negativen Auswirkungen eines solchen shared parenting auf Kinder.25 Um der neuen Gesetzesvorschrift und der presumption nominell Genüge zu tun, würde es daher ausreichen, wenn z. B. einmal im Jahr brieflicher Kontakt angeordnet würde. Daher stellt sich die Frage, ob die komplizierte und wortreiche Gesetzesänderung in der Praxis überhaupt einen relevanten Unterschied machen wird (oder gar machen soll). Denn bereits zuvor galt in der ständigen Rechtsprechung unter dem „alten“ welfare principle eine Vermutung, dass Umgang mit dem anderen Elternteil positiv für das Kindeswohl sei (assumption in favour of contact), und die Gerichte haben diese Linie stets aktiv verfolgt und selbst in schwierigen Fällen Umgangsregelungen getroffen.26 Empirische Untersuchungen konnten überdies die Unterstellungen der father's rights groups, dass Väter in Gerichtsentscheidungen hinsichtlich des Umgangs mit dem Kind strukturell benachteiligt würden, nicht bestätigen.27 Insofern ist zu erwarten, dass sich für die Gerichtspraxis im Grunde nichts ändert und die Gerichte ihrer bisherigen Linie treu bleiben zumal die neuen Bestimmungen sie nicht wirklich zu einer anderen Herangehensweise anhalten. Die Gesetzesänderung war daher wohl ebenso wie die an anderer Stelle besprochenen Umbenennungen von residence und contact order zu child arrangement order28 letztlich unnötig und nur ein symbolischer Sieg der father's rights groups ohne größere praktische Auswirkungen.29 Angesichts der nicht unerheblichen Kosten, die solche „Reformen“ in jeder Phase verursachen, sollten sich die Beteiligten fragen, ob Zeit und Geld von Regierung, Ministerien und Parlament nicht besser verwendet werden könnten.


1

Siehe dazu Scherpe, Miller und McFarlane Das House of Lords entscheidet erneut über Güteraufteilung nach Ehescheidung, FamRZ 2006, 1314–1315, sowie ders., Land ohne Güterstand? Gegenwart und Zukunft des Scheidungsfolgenrechts inEngland und Wales, in: Götz/Schwenzer/Seelmann/Taupitz (Hg.), Familie Recht Ethik, Festschrift für Gerd Brudermüller 2014, S. 643–652. Die Regelungen gelten nicht nur für verschieden- und gleichgeschlechtliche Ehen, sondern in nahezu identischer Form auch für civil partnerships, die inEngland zumindest derzeit  nur gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen. Somit sind im Moment absurderweise gleichgeschlechtliche Paare inEngland besser gestellt als verschiedengeschlechtliche; siehe hierzu Scherpe, Quo vadis, civil partnership?, (2015) 46 Victoria University of Wellington Law Review (im Erscheinen), sowie Sloan/Scherpe, Reformen im Familienrecht von England und Walesin 2013: Gleichgeschlechtliche Ehen, Kindschaftsrecht und Todesvermutung, FamRZ 2013, 1469–1472.

2

Verweise auf „englisches“ Recht hier und im Folgenden sind stets als Verweise auf das Recht von England und Wales zu verstehen.

3

Siehe die inBarder v. Calouri [1988] A. C. 20 aufgestellten Kriterien.

4

[2015] UKSC 14.

5

In der vorangegangenen Entscheidung des Court of Appeal [2013] EWCA Civ 495 hieß es in Paragraph 4 hierzu „having chosen the new age or traveller creed lifestyle“.

6

Unterhaltspflichten gegenüber dem sogenannten „child of the family“ sind eine Besonderheit des englischen Rechts. Eine Definition des child of the family findet sich in section 105 Children Act 1989:

„(. . .) ‚child of the family’, in relation to parties to a marriage, or to two people who are civil partners of each other, means 

(a) a child of both of them, and

(b) any other child, other than a child placed with them as foster parents by a local authority or voluntary organisation, who has been treated by both of them as a child of their family.“

7

Zu einem solchen order kommt es, wenn die derzeitige Vermögenslage des Unterhaltsschuldners eine Unterhaltsleistung unmöglich macht. Der Vorteil dieses order ist es, dass der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach festgestellt wird und es daher, sollten sich die Vermögensverhältnisse verbessern, nur noch eines Antrages auf Änderung des order bedarf.

8

Ob entsprechende Ansprüche gestellt worden waren, war im Fall streitig; die Scheidungsunterlagen etc. waren leider nicht mehr auffindbar. Der Supreme Court ging in seiner Entscheidung nach kurzer Abwägung davon aus, dass es extrem unwahrscheinlich sei, dass solche Ansprüche gestellt und vom Gericht abgelehnt worden seien. Insofern ging das Gericht  wie auch dieser Beitrag im Folgenden  davon aus, dass noch keinerlei Ansprüche von Frau Wyatt geltend gemacht worden waren.

9

Wie der Court of Appeal etwas süffisant anmerkte, sei Herr Vince wohl „the most improbable candidate for affluence“, [2013] EWCA Civ 495, [35].

10

Zu den Details, auf die hier nicht eingegangen werden kann, siehe die entsprechenden Passagen in der Entscheidung des Court of Appeal und des Supreme Court zu den Family Procedure Rules, Statutory Instrument 2010/2955 (insbes. Rule 4.4), sowie Sloan, A Hippy-Hippy Clean Break?, [2015] Cambridge Law Journal 218.

11

Section 25(2)(c) Matrimonial Causes Act 1973.

12

Paragraph 30.

13

Paragraph 33.

14

Dazu insbesondere Miller v. Miller/McFarlane v. McFarlane [2006] UKHL 24, [11].

15

Paragraph 34. Auch dies ist eines der im Gesetz (section 25(2)(f) Matrimonial Causes Act 1973) genannten Kriterien, die das Gericht bei seiner Ermessensausübung zu berücksichtigen hat.

16

Paragraph 36.

17

Es ist aber anzumerken, dass auch rein „private“ Vereinbarungen, so sie denn unter Zuhilfenahme angemessener anwaltlicher Beratung zustande gekommen sind, im Falle späterer gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Ermessen des Gerichts ausüben, siehe etwa Edgar v. Edgar [1980] EWCA Civ 2 = [1980] 1 WLR 1410; Pounds v Pounds [1994] EWCA Civ 10 = [1994] 4 All ER 777; Xydhias v. Xydhias [1998] EWCA Civ 1966 = [1999] 1 FLR 563. Den Gang zu den Gerichten ausschließen können sie aber in keinem Fall.

18

Dazu etwa Miles, Legal Aid, Article 6 and „Exceptional Funding“ under the Legal Aid etc. Bill 2011, [2011] Family Law 1003.

19

Sloan/Scherpe, Reformen im Familienrecht von England und Walesin 2013: Gleichgeschlechtliche Ehen, Kindschaftsrecht und Todesvermutung, FamRZ 2013, 1469–1472.

20

Family Justice Review Final Report (November 2011), abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/family-justice-review-final-report.

21

„. . . the child's welfare shall be the court's paramount consideration.“ Siehe dazu die Diskussion bei George, The Child's Welfare in a European Perspective, in: Scherpe (Hg.), European Family Law Volume III: Family Law in a European Perspective (im Erscheinen), mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

22

Diese Vorschrift wurde auf Antrag der sehr erfahrenen Familienrichterin Baroness Butler-Slossim House of Lords eingefügt, vgl. Hansard, Lords Debates, column 1143-4 (17.12.2013).

23

Siehe dazu auch University of Oxford, Department of Social Policy and Intervention, Family Briefing Paper 8, December 2014.

24

Oben Fn. 20, para. 4.23.

25

Für eine Diskussion siehe Rhoades, Legislating to Promote Children's Welfare and the Quest for Certainty, [2012] CFLQ 158; Trinder, Climate Change? The Multiple Trajectories of Shared Care Law, Policy and Social Practices, [2014] CFLQ 29, sowie insbesondere Fehlberg/Smyth, Caring for Children After Parental Separation: Would Legislation for Shared Parenting Time Help Children?, University of Oxford, Department of Social Policy and Intervention, Family Briefing Paper 7. Mai 2011 (mit zahlreichen Literaturhinweisen auf S. 14–15), und Fehlberg/Smyth/Maclean/Roberts, Legislating for Shared Time Parenting After Separation A Research Review, (2011) 25(3) International Journal of Law, Policy and the Family 318–337.

26

Siehe etwa Re L (A Child) (Contact: Domestic Violence) [2001] Fam 260, 300 (Thorpe LJ).

27

Siehe http://www.nuffieldfoundation.org/sites/default/files/files/Full%20report.pdf.

28

Siehe oben Fn. 19.

29

Kaganas, A Presumption that „Involvement“ of Both Parents is Best: Deciphering Law's Messages, [2013] Child & Family Law Quarterly 270.

Konvertierdatum: 2017-09-28

Auflage: