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Civil Partnership und nichteheliche Lebensgemeinschaften in Irland

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Zwei Jahre nach dem ersten Gesetzesentwurf 1 wurde im Juli 2010 in Irland der Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 vom Oireachtas, dem Irischen Parlament, verabschiedet und zum 1.1.2011 in Kraft gesetzt 2 . Das Gesetz führt zwei Neuerungen in das Familienrecht Irlands ein: Zum einen wird mit der civil partnership ein neues formelles Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, dessen Rechtswirkungen freilich in einigen Bereichen deutlich hinter denen einer Ehe zurückbleiben; zum anderen hat Irland nunmehr, wie eine Vielzahl europäischer Rechtsordnungen 3 , nichtehelichen Lebensgemeinschaften unabhängig vom Geschlecht der beteiligten Personen einen festen rechtlichen Rahmen gegeben.

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Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

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