Die Verschriftlichung synodaler Entscheidungen
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Die Beschlüsse ihrer Beratungen schriftlich niederzulegen haben diese Synoden der spätantiken Kirche als eine ihrer zentralen Aufgaben wahrgenommen. Den Weg, der von den mündlichen Beratungen der Bischöfe hinführt zu der Gestalt schriftlicher Akten, besonders in der Form der überlieferten Synodalkanones, hat A. Weckwerth in wesentlichen anhand von Materialien in lateinischer Sprache und von Versammlungen im zugehörigen Sprachraum des Westens des römischen Reiches beschrieben. Die praktischen Abläufe und Schritte hin zur schlussendlichen Gestalt der Dokumente sind dabei deutlich hervorgetreten. Besonders reiche Anschauung bietet die so genannte Konferenz von Karthago (411); andere Beispiele greifen über das Ende des Weströmischen Reiches hinaus in die Zeit der germanischen Nachfolgekönigreiche. Wie stets unterliegen die beobachteten Phänomene den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Umwelt in ihren unverwechselbaren politischen und kulturellen Konfigurationen. Es mag darum lohnen zu fragen, inwieweit sich bei den Synoden des griechisch-sprachigen, östlichen Reichsteils vergleichbare Vorgehensweisen und Arbeitsschritte beobachten lassen, und wo gegebenenfalls Unterschiede anzutreffen sind.